Bildungsprämie

Für die Förderung Ihrer Weiterbildung erhalten Sie aller zwei Kalenderjahre einen Prämiengutschein, dessen Finanzierung über den Europäischen Sozialfonds erfolgt. Der staatliche Zuschuss in Form eines Prämiengutscheins ermöglicht die Ermäßigung der Kurs- oder Prüfungsgebühren um 50% bei einer Kursgebühr von maximal 1.000,00 Euro und kann für alle unsere Kursangebote beantragt werden.Die Voraussetzung für den Erhalt des Prämiengutscheins ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht über 20.000 Euro (bei Alleinstehenden) bzw. 40.000 Euro (für gemeinsam Veranlagte) liegt. Weiterhin sollte die weiterbildungsinteressierte Person das 25. Lebensjahr vollendet haben und die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf nicht mehr als 1.000 Euro kosten (Maßstab ist die auf der Rechnung angegebene Veranstaltungsgebühr). Der Prämiengutschein wird bei einem Beratungsgespräch in einer entsprechenden Beratungsstelle ausgegeben. Bitte vereinbaren Sie dort einen Gesprächstermin und besprechen Sie mit den Beratern Ihren Weiterbildungswunsch. Den Prämiengutschein legen Sie vor Seminarbeginn bei uns vor.   Anschließend nehmen Sie an Ihrem Wunschseminar teil und erhalten von uns eine Rechnung über den Seminarpreis, von dem wir 50% abziehen.  Folgende Punkte sind vom Weiterbildungsteilnehmer zu beachten:

Weitere Informationen zur Bildungsprämie und zur Antragstellung sowie die Kontaktdaten der Beratungsstelle in Ihrer Nähe erhalten Sie auch direkt auf der

Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Bildungsprämie

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