Stornogebühren bei Seminarveranstaltungen

Veranstalter von Seminaren und Workshops müssen mit planbaren Teilnehmerzahlen kalkulieren. Sagen Teilnehmer ein Seminar ab bzw. nehmen aus bestimmten Gründen nicht teil – etwa weil sie schwer erkrankt sind -, dann können Stornogebühren bis hin zum vollen Seminarpreis anfallen.

Ähnlich wie bei einer Reiserücktrittsversicherung lässt sich der Nichtantritt (die Nicht-Teilnahme) an einem Seminar versichern. Man spricht hier von einer Seminarversicherung, die die Stornokosten bis hin zum vollen Seminarpreis übernimmt. Selbstverständlich muss der Grund des Nichtantritts ein Versicherungsfall sein (versichertes Ereignis). Zum Beispiel sollte eine unerwartete schwere Krankheit versichert sein, der Todesfall naher Angehöriger oder bei betriebsbedingter Kündigung.

Wir empfehlen einen entsprechenden Versicherungsschutz.

Sprechen Sie bitte mit Ihrem Versicherungsvermittler (Berater, Makler o.ä.), welchen Versicherungsschutz er Ihnen für Ihre Seminarbuchung anbieten kann.

Gern können Sie sich näher bei versichert.de – Ihr Versicherungsmakler zu einer Seminarversicherung informieren und diese gleich online abschließen.

Stornogebühren
Die Stornogebühren für einen Rücktritt finden Sie in unseren AGBs
Im entsprechenden Abschnitt heißt es:

Verhinderung:
Wenn Sie nach Erhalt der verbindlichen Anmeldebestätigung an der Teilnahme der Veranstaltung verhindert sind, sind Sie berechtigt, von dem Weiterbildungsvertrag mit dem Medizinischen Fortbildungszentrum der WAD zurückzutreten. Der Rücktritt hat mindestens in Textform gegenüber der WAD zu erfolgen.

Innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Erfolgt Ihre Rücktrittserklärung

•      bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Stornierung kostenlos,
•       zwischen acht und sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 20% der Kursgebühr fällig
•       zwischen sechs und zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Kursgebühren fällig
•       zwischen zwei Wochen und zwei Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 70% der Kursgebühren fällig
•       spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 100% der Kursgebühren fällig,

dem Teilnehmer wird jedoch der Nachweis gestattet, dass der WAD kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Soweit ein von Ihnen vermittelter Ersatzteilnehmer an Ihrer Stelle am Kurs in vollem Umfang teilnimmt und die Kursgebühren in vollem Umfang zahlt, erlassen wir Ihnen den oben geregelten Stornierungs-Schadenersatz.

Zur Wahrung der Rücktrittsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Rücktrittserklärung in der WAD, Medizinisches Fortbildungszentrum, Schulgasse 2, 01067 Dresden, maßgeblich.