Durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wurde die Möglichkeit für weiterbildungsinteressierte Handwerker und andere Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung nach BBiG oder HwO geschaffen, für eine Aufstiegsqualifizierung zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Fachkrankenpfleger/in, Betriebsinformatiker/in, Betriebswirt/in (HWK) oder eine vergleichbare Qualifikation Fördermittel in Form des Meister-BAföGs zu beantragen.
Die Förderung gliedert sich in einen Zuschuss und ein rückzahlfähiges zinsgünstiges Bankdarlehen.
Die Förderung sollte rechtzeitig vor Maßnahmebeginn beantragt werden und erfolgt ab Beginn der Maßnahme. Einzelfallbezogene Beratung und Hilfestellung beim Antragsverfahren erhalten Sie in der Regel beim jeweiligen kommunalen Amt für Ausbildungsförderung bei dem Kreis bzw. der kreisfreien Stadt an Ihrem ständigen Wohnsitz. In Sachsen sind das für die jeweiligen Berufsbereiche die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie das Landesamt für Ausbildungsförderung in der Landesdirektion Chemnitz.
Weitere Informationen zum Meister-BAföG erhalten Sie im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.