Weiterbildungsscheck individuell
Beschäftigte, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr) und arbeitslose Nichtleistungsempfänger können sich ihre Kurs- und Prüfungsgebühren für unsere Kurse über den Weiterbildungsscheck Sachsen in Abhängigkeit vom Einkommen bis zu 70% fördern lassen. Gefördert werden Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen und die berufliche Flexibilität der Weiterbildungsteilnehmer verbessern.Förderberechtigt sind Personen in einem Arbeitsverhältnis mit Hauptwohnsitz in Sachsen, deren Weiterbildung mindestens 1.000,00 Euro kostet. Die Weiterbildung muss allgemein ausgerichtet sein und darf nicht im Zusammenhang mit den Anforderungen des aktuellen Arbeitgebers oder den derzeitigen Aufgaben stehen. Bei Gesundheitsfachberufen sind nur bei einem Fachverband anerkannte Weiterbildungen förderfähig. Für die Höhe des Zuschusses gibt es keine Obergrenze.
Weiterbildungsscheck betrieblich
Mit dem Einzelbetrieblichen Förderverfahren können sächsische Unternehmen für ihre Beschäftigten, Praktikanten und Werkstudenten sowie Selbständige eine Förderung in Höhe von bis zu 70% der Lehrgangskosten beantragen, wobei in diesem Fall die Höhe der Kursgebühr keine Rolle spielt. Ihren Förderantrag stellen Sie mindestens 8 Wochen vor Beginn des Kurses bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank. Das Angebot über Ihre gewünschte Weiterbildung, dass Sie gemeinsam mit zwei weiteren Vergleichsangeboten anderer Anbieter dem Antrag beifügen, händigen wir Ihnen selbstverständlich gern aus. Sobald Sie von der Sächsischen Aufbaubank eine Förderzusage bekommen haben oder der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt wurde, können Sie sich verbindlich anmelden und an Ihrer Weiterbildung teilnehmen. Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie den Nachweis der Zahlung Ihrer Weiterbildungskosten bei der Sächsischen Aufbaubank ein und erhalten anschließend den Förderbetrag. Von der Förderung ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Öffentlichen Dienstes, Weiterbildung in freizeitorientierten Themen sowie Weiterbildungen, für die es eine anderweitige öffentliche Förderung (z.B. Meister-BAföG) gibt.
Weitere Informationen zum Weiterbildungsscheck und zur Antragstellung sowie die erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie direkt auf den Seiten der Sächsischen Aufbaubank (SAB):