Junge Absolventen einer Berufsausbildung nach BBIG oder HWO sowie eines bundesgesetzlich geregelten Berufs im Gesundheitswesen können sich über 3 Jahre ihre berufsbegleitenden Weiterbildungen mit dem Weiterbildungsstipendium fördern lassen. Auf Antrag können die Kosten für beliebig viele förderfähige Weiterbildungsmaßnahmen gewährt werden. Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000 EUR gezahlt werden bei einem Eigenanteil an den förderfähigen Kosten von 10 % pro Fördermaßnahme. Voraussetzungen der Förderung sind, dass
Förderfähig sind die Maßnahme-, Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie die Kosten für notwendige Arbeitsmittel für die Teilnahme an anspruchsvollen Weiterbildungen:
Für eine Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium gibt es je nach erlerntem Beruf und Ort der Ausbildung unterschiedliche Ansprechpartner:
Der Bewerbungsschluss für das jährliche Auswahlverfahren ist jeweils am 15. Februar. Aus unserem Seminarprogramm sind folgende Weiterbildungen über das Weiterbildungsstipendium förderfähig: Für Absolventen einer dualen Berufsausbildung:
Für Absolventen eines Gesundheitsfachberufes:
Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium und zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie direkt auf der Seite der Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung www.sbb-stipendien.de